Herzlich Willkommen in Ihrer Hausarztpraxis Höse in Ikendorf!
Sehr geehrte PatientIn,
wir, Friederike Maria Höse und Frithjof Höse begrüßen Sie auf der Homepage unserer Hausarztpraxis in Ikendorf.
Mit unserem Team kümmern wir uns um Ihre Fragen und Probleme in Gesundheitsangelegenheiten.
Öffnungszeiten:
Mo 08:00 - 13:00 14:00- 17:00
Di 08:00 - 13:00 14:00 - 19:00
Mi 08:00 - 13:00
Do 08:00 - 13:00 14:00 - 17:00
Fr 08:00 - 13:00
Vereinbaren Sie bitte einen Termin!
Für Fälle ohne Termin haben wir die Akutsprechstunde eingerichtet =>
Akutsprechstunde:
- Ohne Terminvereinbarung -
Mo - Fr 09:00-11:00
Mo, Di, Do 15:00-16:00
Ihr Team der Hausarztpraxis Höse
!Informationen zum Covid-19-Lage!
Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April. Danach entfällt die Maskenpflicht auch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen bleibt (zunächst) bis zum 7. April bestehen bleiben.
Keine Testpflichten mehr in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Beschäftigte, Patienten und Besucher müssen keinen Testnachweis mehr vorlegen.
Aufhebung der Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommer seit 12.02.2023
Überblick – Welche Schutzmaßnahmen gelten noch und welche nicht:
➢ Es gibt grundsätzlich keine Isolationspflicht in M-V.
➢ In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
➢ Vollständig Geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher brauchen vor Betreten eines Krankenhauses keinen Test auf das Corona-Virus vorweisen, es sei denn, sie weisen typische Symptome einer Coronavirus-Infektion auf [typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust] oder bei ihnen wurde in den letzten 5 Tagen vor dem Besuch einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus nachgewiesen.
Tragen Sie eine zertifiziert FFP2-Maske und bestenfalls Einweghandschuhe. Am Telefon erklärt Ihnen unser Mitarbeiter, wie wir in Ihrem Fall verfahren werden.
Bis 31.03.2023 ist die Krankschreibung per Telefon noch wie bisher möglich:
Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt.
Die Arbeitsunfähigkeit kann bei fortdauernder Erkrankung telefonisch einmalig um weitere 7 Kalendertage verlängert werden.